
STADIONPLAN
Willkommen im Waldstadion des SV Appenweier!
Damit alle Besucher, Spieler und Helfer ein sicheres, sportliches und faires Fußball- und Eventerlebnis genießen können, gilt auf dem gesamten Gelände des SV Appenweier folgende Stadionordnung:
1. Geltungsbereich
Diese Stadionordnung gilt auf dem gesamten Sportgelände des SV Appenweier:
Clubheim, Sportplatz, Zuschauerbereiche, Zugangswege und Parkplätze.
2. Allgemeines Verhalten
Das Betreten des Sportgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Den Anweisungen des Vereins- und Ordnungspersonals ist stets Folge zu leisten. Der Aufenthalt dient dem Zweck der Sportausübung und -beobachtung sowie bei Events der „Geselligkeit“ – andere Nutzungen (z. B. Werbung, Verkauf, Versammlungen) bedürfen der Genehmigung des Vereins.
3. Zutritt & Verhalten von Zuschauer und Besucher
Zuschauer und Besucher haben sich so zu verhalten, dass niemand gefährdet, belästigt oder geschädigt wird.
Der Zutritt zum Spielfeld selbst ist nicht gestattet, außer für Spieler, Ordnungskräfte, Offizielle oder mit ausdrücklicher Genehmigung.
Das Mitführen von Hunden ist gestattet, in der Regel gilt Leinenpflicht, es sei denn der Halter ist sich sicher, dass der Hund freilaufend keine Gefahr darstellt. Kinder sind durch die Aufsichtspersonen zu beaufsichtigen. Der Spielbetrieb kann Gefahren mit sich bringen! Wie zum Beispiel durch geschossene Bälle.
4. Verbotene Gegenstände
Das Mitbringen folgender Gegenstände ist untersagt:
🔹Pyrotechnik jeglicher Art
🔹Waffen oder gefährliche Gegenstände
🔹Politisch oder diskriminierend motivierte Transparente, Kleidung oder Symbole
5. Alkohol
Der Verkauf und Verzehr von alkoholischen Getränken ist auf dem Gelände erlaubt – jedoch nur im Rahmen des Jugendschutzgesetzes.
6. Verhalten bei Spielen
Wir erwarten von allen Zuschauern und Besuchern Fairness, Respekt und sportliches Verhalten – gegenüber Spielern, Schiedsrichtern und anderen Fans. Diskriminierung, Beleidigungen oder Gewalt – verbal oder körperlich – haben keinen Platz im Waldstadion. Verstöße können zum sofortigen Verweis vom Gelände führen.
7. Hausrecht & Ausschluss
Das Hausrecht liegt beim Sportverein Appenweier 1925 e. V.
Bei Verstößen gegen diese Stadionordnung behält sich der Verein das Recht vor, Personen vom Gelände zu verweisen oder Hausverbot zu erteilen.
8. Haftung
Der SV Appenweier haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, die auf dem Gelände mitgeführt werden. Die Parkplätze sind nicht bewacht.
9. Notfälle & Erste Hilfe
In medizinischen Notfällen bitte sofort das Ordnungspersonal oder Hilfe im Clubheim aufsuchen – Erste-Hilfe-Material ist vor Ort.
Wir danken allen Besucher für ihr sportliches Verhalten – und freuen uns auf ein faires und sicheres Fußballerlebnis.